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   RG, 15.02.1919 - Rep. I. 207/18   

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https://dejure.org/1919,100
RG, 15.02.1919 - Rep. I. 207/18 (https://dejure.org/1919,100)
RG, Entscheidung vom 15.02.1919 - Rep. I. 207/18 (https://dejure.org/1919,100)
RG, Entscheidung vom 15. Februar 1919 - Rep. I. 207/18 (https://dejure.org/1919,100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zum Begriffe der Fahrlässigkeit. Ist auf die Anschauungen Rücksicht zu nehmen, die in dem Personenkreise herrschen, dem der Täter angehört?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Fahrlässigkeit

  • opinioiuris.de

    Begriff der Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 95, 16
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 21.05.1963 - VI ZR 254/62

    Ritterspiele - Analoge Anwendung von §§ 829, 828 Abs. 1 BGB bei über 7jährigem

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  • BGH, 27.11.1952 - VI ZR 25/52

    Sorgfaltspflicht eines Dentisten

    Der Grad der anzuwendenden Sorgfalt ist nämlich nur nach einem objektiven Maßstab zu bestimmen, und zwar nach demjenigen, was der normale und gesunde Verkehr erfordert, ohne dass auf eingerissene Nachlässigkeiten und Unsitten Rücksicht zu nehmen ist (RGZ 95, 16 [17]; RG Recht 1912, 2516; BGHZ 5, 318 [319]).
  • BGH, 08.12.1954 - VI ZR 289/53

    Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers gegen Dachlawinen

    Dabei kommt aber ein relatives Moment insofern zur Geltung, als der normale Verkehr ja nach den begleitenden Umständen größere oder geringere Anforderungen stellen muß, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Verletzung Dritter nach Möglichkeit auszuschließen (RGZ 95, 16 [17]).
  • BGH, 05.03.1971 - V ZR 168/68

    Ersatz des Schadens an einem Grundstück - Abrutschen des gesamten Grundstücks

    Denn abweichend vom strafrechtlichen Fahrlässigkeitsbegriff gilt im Zivilrecht kein individueller, sondern ein abstrakter, auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteter Maßstab (§ 276 Abs. 1 Satz 2 BGB: "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt"; vgl. RGZ 95, 16 sowie - jeweils zu § 276 - BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 33, Palandt/Heinrich BGB 29. Aufl. Anm. 4 b und Soergel/Siebert/Schmidt, BGB 10. Aufl. Anm. 14 f).
  • BGH, 15.10.1959 - II ZR 77/58

    Rechtsmittel

    Zu den Tatumständen, die hierbei zu würdigen sind, gehört der Verkehrskreis, dem der Täter angehört (RGZ 95, 16).
  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 91/63

    Rechtsmittel

    Unter diesen Umständen ist das Berufungsgericht mit Recht zu dem Ergebnis gelangt, daß die Beklagten, an die angesichts ihrer Stellung im Wirtschaftsleben erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. RGZ 95, 16, 18; ferner Palandt, BGB, 22. Aufl., § 276 Anm. 4 b), infolge jeder der beiden nebeneinander festgestellten Versäumnisse die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen haben (§ 276 Abs. 1 Satz 2).
  • BGH, 04.02.1953 - VI ZR 106/52
    Dabei ist auf die Verhältnisse und die Anschauungen des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, soweit diese dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises entsprechen (RGZ 95, 16; 126, 329 [331]; BGB RGRK 9. Aufl. § 823, Anm. 6 a; Palandt BGB 10. Aufl. § 823 Anm. 3; Erman-Drees BGB 1952 § 823 Anm. 8 d).
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